Cash Market Readiness Newsflash | Erinnerung: ISV Registration & Software Management Initiative

Datum: 09. Apr. 2025

Cash Market Readiness Newsflash | Erinnerung: ISV Registration & Software Management Initiative Cash Market Readiness Newsflash

Mit diesem Newsflash möchten wir Sie an die Anforderungen und die Fristen im Zusammenhang mit der ISV Registration & Software Management Initiative erinnern.

Wie mit Cash Market Readiness Newsflash vom 17. Februar 2025 bekannt gegeben, hat die Deutsche Börse am 14. Februar 2025 die Software Selection App und die entsprechenden Verbesserungen im Bestellprozess für ETI- und FIX LF-Sessions in der Member Section eingeführt. Damit wurde die Einführung der ISV Registration & Software Management Initiative abgeschlossen. 

Mit der Einführung dieser Initiative hat die Deutsche Börse ein neues Verfahren für die Registrierung von Unabhängigen Software-Vendoren (Independent Software Vendors, ISVs) und die Registrierung und Auswahl von Software eingeführt, die von den Teilnehmern der Deutschen Börse verwendet wird.

Im Zusammenhang mit dieser Initiative müssen ISVs die folgenden Schritte durchführen:

  • 1.  ISVs, die Softwaredienstleistungen für die Kunden der Deutschen Börse anbieten, sind verpflichtet, ihr Unternehmen über die ISV Registration App, die in der Member Section verfügbar ist, zu registrieren.
  • 2.  Nach der erfolgreichen Registrierung ihres Unternehmens müssen ISVs über dieSoftware Registration App ihre Software registrieren, welche die Kunden der Deutschen Börse verwenden, um sich mit den ETI- und FIX LF-Schnittstellen zu verbinden. Bei der Softwareregistrierung werden die ISVs aufgefordert, bestimmte Details zur Funktionalität und Verwendung der Software anzugeben.
  • 3.  Abschließend müssen die ISVs mit einem Vendor Access-Vertrag (Zugang zur Simulationsumgebung) die Simulations-Sessions um die Softwaredetails ergänzen.

Kunden der Deutschen Börse wird empfohlen, sich mit ihren ISVs in Verbindung zu setzen, um sie über die neuen Anforderungen der Deutschen Börse zu informieren. 

Im Rahmen dieser Initiative müssen Kunden der Deutschen Börse folgende Aktivitäten durchführen und abschließen: 

  • 1.  Handelsteilnehmer, die eine ISV-Software verwenden, um sich mit den ETI- und/oder FIX LF-Schnittstellen zu verbinden, müssen diese Software über die Software Selection App in der Member Section auswählen.
    Bitte beachten Sie, dass die Software, die in dieser App zur Auswahl zur Verfügung stehen wird, diejenige ist, welche vom ISV bei der Software-Registrierung über die Software Registration App im zweiten Schritt registriert wurde. Wenn die Auswahl der Software durch den Handelsteilnehmer erfolgt ist, erhält der Software-Eigentümer eine Aufforderung (approval task) zur Bestätigung.
  • 2.  Handelsteilnehmer, die eine selbst entwickelte Software verwenden, um sich mit den ETI- und/oder FIX LF-Schnittstellen zu verbinden, sind verpflichtet, diese Software über die Software Registration App, verfügbar in der Member Section, zu registrieren. 
  • 3.  Nach der erfolgreichen Registrierung und/oder Auswahl der Software sind die Handelsteilnehmer verpflichtet, ihre neuen und bestehenden ETI- und/oder FIX LF-Sessions um die Softwaredetails unterTechnische Anbindung in der Member Section zu ergänzen. Die im ersten und zweiten Schritt registrierte oder ausgewählte Software steht für die Zuordnung zu den bestehenden und neuen Sessions zur Verfügung. 

Die oben genannten Schritte der ISV-Registration & Software Management Initiative müssen bis zum 13. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 18. April 2025 die neu eingeführten Felder im Bestellprozess für ETI- und/oder FIX LF-Sessions bei der Bestellung neuer Sessions verpflichtend sein werden. Daher empfiehlt die Deutsche Börse, die oben genannten Aktivitäten durchzuführen, um nach dem 18. April 2025 Schwierigkeiten bei der Bestellung einer neuen Session zu vermeiden.

Darüber hinaus werden, wie in Xetra-Rundschreiben 010/25 bekannt gegeben, die Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse ("Börsenordnung") durch die Vierundzwanzigste Änderungssatzung zur Börsenordnung und die Änderungen der Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse ("Geschäftsbedingungen") durch die Vierzehnte Änderungssatzung zu den Geschäftsbedingungen geändert, um die mit dieser Initiative eingeführten neuen Anforderungen zu berücksichtigen. Die Änderungen treten am 30. Juni 2025 in Kraft.

Weitere Informationen zu den Details der Initiative und das Benutzerhandbuch zur Softwareauswahl „Software Selection User Guide“ finden Sie auf der Xetra-Website www.xetra.com unter dem folgenden Link: ISV Registrierung & Software Management.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an client.services@deutsche-boerse.com oder cts@deutsche-boerse.com.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Client Services Team


Weitere Informationen

Empfänger: 

Alle Xetra®-Handelsteilnehmer und Vendoren 

Zielgruppen: 

 

Handel, Technik, Sicherheitsadministration, Systemadministration, Benannte Personen, Allgemein 

Verweis auf Rundschreiben: 

 

Xetra-Rundschreiben 010/25

Verweis auf Newsflashes:

 

Cash Market Readiness Newsflashes: ISV Registration & Software Management: Erster Teil der Initiative ist jetzt abgeschlossen, Zweiter Teil der Initiative ist jetzt abgeschlossen, Letzter Schritt der Initiative jetzt live

Kontakt: 

 

client.services@deutsche-boerse.com oder cts@deutsche-boerse.com

Web: 

 

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