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12. Mai 2025

Eurex

Mindestordergröße für Blockgeschäfte im Off-Book-Handel: Klarstellung zu Eurex-Rundschreiben 021/25

Eurex-Rundschreiben 041/25 Mindestordergröße für Blockgeschäfte im Off-Book-Handel: Klarstellung zu Eurex-Rundschreiben 021/25

1.    Einführung

Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat mit Wirkung zum 1. Juni 2025 folgenden Beschluss gefasst:

  • Änderung der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland (im Folgenden: „Kontraktspezifikationen") gemäß dem Anhang.

2.    Erforderliche Tätigkeiten

Betroffen von diesen Änderungen sind alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland („Eurex"), die an der Aggregation von Kunden-Orders interessiert sind, um die Mindestordergrößen für Blockgeschäfte gemäß dem Eurex-Rundschreiben 021/25 zu überschreiten. Bitte betrachten Sie die Änderungen als Klarstellung und Aktualisierung der Änderungen im Eurex-Rundschreiben 021/25.

3.    Details der Initiative

Am 14. März 2025 hat Eurex Änderungen der Börsenordnung für die Eurex Deutschland („BörsO“) und der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland („Handelsbedingungen") bekannt gegeben, konkret die Löschung von Ziffer 4.3 Abs. 1 UAbs. 2 der Handelsbedingungen. Diese Löschung ermöglichte die Aggregation von Kunden-Orders, um Mindestordergrößen für Blockgeschäfte und anschließendem Splitting in einem Post-Trade-Event mit Wirkung zum 17. März 2025 zu erreichen. Ziel dieser Änderungen war es, die Handelsbedingungen an die Klarstellung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde anzupassen, die eine generelle Erlaubnis für die Aggregation von Kunden-Orders zur Ausführung in einem Geschäft vorsieht. 

Um die Teilnahme am Orderbuch und die Preisfindung der Kunden zu schützen und größere Verschiebungen des Kundenvolumens in das Off-Book-Geschäft aufgrund dieser Änderung zu vermeiden, hat Eurex die Gründe für diese Änderung kritisch überprüft und neu bewertet.

Eurex hat folgende Maßnahmen beschlossen: 

  • Mit Wirkung vom 1. Juni 2025 wird Eurex die Kontraktspezifikationen dahingehend ändern, dass eine produktspezifische Beschränkung für die Aggregation von Kunden-Orders eingeführt wird, um Mindestordergrößen für Blockgeschäfte zu erreichen, ähnlich derer die vor dem 17. März 2025 galt, differenziert nach Produktklassen (Futures und Optionen). 
  • Für Futures- und Optionsprodukte lässt Eurex die Aggregation von Kunden-Orders nur unter den folgenden Umständen zu:
    a)    Aggregation mehrerer Orders desselben Kunden; 
    b)    Aggregation von Orders verschiedener Kunden, wenn die Mindestanzahl der gehandelten Kontrakte (Minimum Block Trade Size) pro Kunde erreicht wird; 
    c)    Aggregation von Orders eines Fondsmanagers, die sich auf die verwalteten Fonds beziehen.

Handelsteilnehmer, die unter diesen Umständen auf Anfrage die Aggregation von Kunden-Orders durchführen, müssen nachweisen können, dass diese Anforderungen erfüllt sind. 

  • Zukünftige produktklassenspezifische Erlaubnisse oder Beschränkungen für diese Bestimmung werden bewertet und in Zukunft hinzugefügt.

Anhang:

  • Aktualisierte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland

Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration

Verweis auf Rundschreiben: 

Eurex-Rundschreiben 021/25

Kontakt: 

client.services@eurex.com

Web: 

www.eurex.com 

Autorisiert von: 

Jonas Ullmann  


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