1. Einführung
Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat folgenden Beschluss mit Wirkung zum 4. August 2025 gefasst:
- Anpassung der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland (nachfolgend: "Kontraktspezifikationen") gemäß dem Anhang.
Dieses Rundschreiben enthält alle Informationen zu den aktualisierten Abschnitten der relevanten Regelwerke der Eurex Deutschland.
Die Vollversion der aktualisierten Kontraktspezifikationen wird ab Handelsbeginn auf der Eurex-Website www.eurex.com veröffentlicht unter:
Rules & Regs > Eurex Regelwerke > 03. Kontraktspezifikationen
2. Erforderliche Tätigkeiten
Für die Teilnahme ist keine Aktion seitens der Handelsteilnehmer erforderlich.
3. Details der Initiative
Um die derzeitigen Marktbedingungen besser widerzuspiegeln, wird die Methodik zur Bestimmung der Eingabeintervalle für Optionen auf FX-Futures-Kontrakte überarbeitet. Abweichend von den Standardverfahren wird die folgende Anpassung vorgenommen:
Für Optionen auf FX-Futures-Kontrakte werden bei der Ermittlung der Eingabeintervalle die Tageshöchstwerte um 5 Prozent erhöht und die Tagestiefstwerte um 5 Prozent verringert.
Diese Maßnahme soll Marktteilnehmern effektivere und zuverlässigere Handelsbedingungen für TES-Geschäfte ermöglichen. Die Änderungen der Kontraktspezifikationen sind im Anhang zu diesem Rundschreiben aufgeführt.
Anhang:
- Geänderte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | | client.services@eurex.com |
Web: | | www.eurex.com/ex-en/markets/fx |
Autorisiert von: | | Matthias Graulich |