Die Zusammensetzung des Börsenrats der Eurex Deutschland und der Ablauf der Börsenratswahl werden durch die Börsenverordnung des Landes Hessen in der Fassung vom 16. Dezember 2008 (GVBl. I S. 1061), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juli 2025 (GVBl.2025 Nr. 43) („BörsVO“) geregelt.
Die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Börsenratswahl obliegt einem vom Börsenrat der Eurex Deutschland berufenen Wahlausschuss. Alle Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Börsenratswahl werden – sofern nicht anderweitig angegeben – sowohl auf diesen Internetseiten als auch in der Börsen-Zeitung als überregionalem Börsenpflichtblatt veröffentlicht.
Neben den Bekanntmachungen finden Sie hier den Zeitplan für die Wahl, die Wählerlisten, sowie zu gegebener Zeit das Wahlergebnis.
Kontakt
Für Fragen zur Börsenratswahl sind wir unter der Rufnummer +49 69 211-1 25 86 und der E-Mail-Adresse boersenratswahl@deutsche-boerse.com jeweils von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr erreichbar.
Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat folgende Personen zu Mitgliedern des Wahlausschusses für die Wahl des Börsenrats der Eurex Deutschland 2025 berufen.
Mitglieder des Wahlausschusses
Dr. Franz-Josef Leven (Vorsitzender)
Dr. Andreas Prechtel (stellvertretender Vorsitzender)
Miye Kohlhase
Dr. Matthias Schoder
Michael Wilhelm
Die Adresse des Wahlausschusses der Eurex Deutschland für alle die Wahl betreffenden Vorgänge lautet:
Ausschuss für die Wahl des Börsenrats der Eurex Deutschland c/o Eurex Deutschland Maik Grünewald Mergenthalerallee 61 65760 Eschborn Telefon: +49-(0) 69-211-1 1 25 86 E-Mail: boersenratswahl@deutsche-boerse.com
Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen zur Börsenratswahl der Eurex Deutschland.
Zeitplan
Der Wahlausschuss hat den 24. November 2025 (0.00 Uhr) bis 28. November 2025 (24.00 Uhr) als Wahlzeitraum festgesetzt. Die Termine des laufenden Wahlverfahrens berechnen sich aus den Regelungen der Börsenverordnung.
Die untenstehende Tabelle bietet Ihnen einen Überblick:
Datum
Wahlprozess
12. August 2025
Wahlbekanntmachung
12. August 2025 - 26. September 2025
Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
20. Oktober 2025 – 24. Oktober 2025
Veröffentlichung der Wählerlisten
31. Oktober 2025
Ablauf der Frist für Einsprüche gegen die Wählerlisten
ab. 5. November 2025
Versand der Wahlunterlagen
24. November 2025 (0.00 Uhr) bis 28. November 2025 (24.00 Uhr)
Wahlzeitraum
5. Dezember 2025
Bekanntmachung Wahlergebnis
Briefwahl
Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt.
Die Abstimmung ist geheim. Die Briefwahlunterlagen werden den wahlberechtigten Unternehmen rechtzeitig vor Beginn des Wahlzeitraums zugesendet. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen beim Wahlausschuss bis zum 28. November 2025 eingehen. Sie können dem Wahlausschuss entweder per Post zugeschickt werden oder im Büro des Wahlausschusses abgegeben werden. Auf eine rechtzeitige Absendung ist zu achten. Verspätet eingegangene Wahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Wählergruppen
Im Börsenrat der Eurex Deutschland sind, nach Wählergruppen und Untergruppen (Gruppen) gegliedert, mit folgender Sitzzahl vertreten:
1. die zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Kreditinstitute Untergruppen:
a) genossenschaftliche Kreditinstitute 1 Sitz
b) öffentlich-rechtliche Kreditinstitute 1 Sitz
c) sonstige Kreditinstitute 6 Sitze
2. die zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute und sonstigen Unternehmen 8 Sitze
3. die Anlegerinnen und Anleger* 2 Sitze
*) Die Vertreterinnen oder die Vertreter der Anleger werden mit deren Einverständnis auf Vorschlag des Wahlausschusses mit einfacher Mehrheit der Stimmen vom neu gewählten Börsenrat unverzüglich, frühestens bei seinem ersten Zusammentreffen, hinzugewählt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind die bei Beginn der Auslegung der Wählerlisten zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmen. Unternehmen, die vor dem Wahzeitraum ihre Zulassung zum Börsenhandel verlieren, verlieren ihre Wahlberechtigung.
Der Wahlausschuss legt vom 20. Oktober 2025 bis zum 24. Oktober 2025, von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, in den Räumen der
Eurex Deutschland
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
sowie im Büro des Wahlausschusses
Mergenthalerallee 61
65760 Eschborn
nach Gruppen getrennte Listen der wahlberechtigten Unternehmen (Wählerlisten) zur Einsichtnahme aus. Die Wählerlisten werden ebenfalls auf diesen Internetseiten zu finden sein. Der Wahlausschuss teilt auf Anforderung einzelnen wahlberechtigten Unternehmen die Zuordnung zu den einzelnen Gruppen schriftlich oder auf elektronischem Wege mit.
Gegen eine Wählerliste kann bis spätestens zum Ablauf des 31. Oktober 2025 Einspruch beim Wahlausschuss eingelegt werden.
Der Wahlausschuss veröffentlicht ab dem 12. August 2025 auf diesen Internetseiten vorläufige Wählerlisten. Ein wahlberechtigtes Unternehmen kann damit vorab seine Eintragungen in den Wählerlisten überprüfen. Der Wahlausschuss bittet um Anmerkungen zu den vorläufigen Wählerlisten bis zum 26. September 2025.
Der Wahlausschuss fordert die Gruppen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die jeweilige Gruppe
bis spätestens 26. September 2025
auf. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlausschuss schriftlich unter folgender Adresse einzureichen:
Ausschuss für die Wahl des Börsenrats der Eurex Deutschland c/o Eurex Deutschland Maik Grünewald Mergenthalerallee 61 65760 Eschborn
Wahlvorschläge für die Wahl zum Börsenrat können sowohl schriftlich als auch elektronisch eingereicht werden. Um die Möglichkeit der elektronischen Einreichung zu nutzen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an boersenratswahl@deutsche-boerse.com.
Verspätet eingegangene Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Wie viele Mitglieder jeweils für die verschiedenen Wählergruppen zu wählen sind, entnehmen Sie bitte Ziffer 4.3 – Wählergruppen.
Der Wahlvorschlag muss
die Bezeichnung der Gruppe, für die der Vorschlag abgegeben wird
den Namen und die Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person einschließlich der in § 10 Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 2 BörsVO genannten Unterlagen (ausgefülltes Formular zur Eignungsprüfung, lückenloser Lebenslauf mit monatsgenauen Angaben)
den Namen des von der vorgeschlagenen Person vertretenen Unternehmens enthalten.
Darüber hinaus umfasst der Wahlvorschlag entweder
Auszüge aus den Gewerbezentral- und Strafregistern der Staaten, in denen die Person ihren Wohnsitz in den letzten zehn Jahren hatte,
oder, sofern ein solches Dokument im jeweiligen Staat nicht ausgestellt wird, eine amtliche Bescheinigung über die Unbescholtenheit
oder, sofern auch ein solches Dokument im jeweiligen Staat nicht ausgestellt wird, eine Selbsterklärung, ob in Verbindung mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen oder wegen betrügerischer Handlungen oder Veruntreuungen strafrechtliche Verurteilungen erfolgt sind.
Der Wahlausschuss bittet, das Führungzeugnis direkt an die Hessische Börsenaufsichtsbehörde an folgende Adresse zu senden:
Herr Stefan Haupt Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden
Für ein wahlberechtigtes Unternehmen einschließlich der mit diesem verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz darf jeweils nur eine vertretungsberechtigte Person benannt werden.
Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge auf ihre Zulässigkeit.
Vordrucke für Wahlvorschläge / Einverständniserklärungen finden Sie auf dieser Internetseite.
Wählbarkeit
Wählbar sind Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, die mindestens einer der unter Ziffer 4.3. genannten Wählergruppen an der Eurex Deutschland angehören. Dies sind bei
1. Unternehmen, die in der Rechtsform der Einzelkauffrau oder des Einzelkaufmanns betrieben werden, die Geschäftsinhaberin oder der Geschäftsinhaber,
2. anderen Unternehmen die Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag mit der Führung der Geschäfte betraut und zu ihrer Vertretung ermächtigt sind.
Wählbar sind auch die Personen, die zur Führung der Geschäfte und Vertretung einer inländischen Zweigstelle oder Zweigniederlassung eines Unternehmens befugt sind, wenn sie in dieser Eigenschaft in das Handelsregister eingetragen sind. Soweit die wählbare Person einen Handelsteilnehmer vertritt, soll sie die für das börsenmäßige Geschäft notwendige berufliche Eignung haben.
Nicht wählbar ist, wer
Inhaberin oder Inhaber eines Unternehmens oder Mitglied eines vertretungsberechtigten Organs eines Unternehmens ist, das im In- oder Ausland eine Börse oder ein multilaterales Handelssystem selbst betreibt oder im Sinne von § 15 des Aktiengesetzes mit dem Betreiber einer Börse oder eines multilateralen Handelssystems verbunden ist oder
Mitglied der Geschäftsführung einer Börse oder eines Betreibers eines multilateralen Handelssystems im In- oder Ausland ist.
Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.
Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht.
Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard umfassend über den Vorfall zu informieren.
Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.