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Börsenratswahl 2025

Willkommen auf den Internetseiten für die Börsenratswahl der Eurex Deutschland.

In der zweiten Jahreshälfte 2025 wird der Börsenrat der Eurex Deutschland neu gewählt. Auf diesen Internetseiten halten wir Sie über die Wahl des Börsenrats der Eurex Deutschland auf dem Laufenden. Informationen über die Wahl des Börsenrats der Frankfurter Wertpapierbörse finden Sie auf der Internetseite der FWB (https://www.deutsche-boerse.com/dbg-de/maerkte-services/handel/frankfurter-wertpapierboerse/boersenratswahl).

Die Zusammensetzung des Börsenrats der Eurex Deutschland und der Ablauf der Börsenratswahl werden durch die Börsenverordnung des Landes Hessen in der Fassung vom 16. Dezember 2008 (GVBl. I S. 1061), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juli 2025 (GVBl.2025 Nr. 43) („BörsVO“) geregelt.

Die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Börsenratswahl obliegt einem vom Börsenrat der Eurex Deutschland berufenen Wahlausschuss. Alle Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Börsenratswahl werden – sofern nicht anderweitig angegeben – sowohl auf diesen Internetseiten als auch in der Börsen-Zeitung als überregionalem Börsenpflichtblatt veröffentlicht.

Neben den Bekanntmachungen finden Sie hier den Zeitplan für die Wahl, die Wählerlisten, sowie zu gegebener Zeit das Wahlergebnis.

Kontakt

Für Fragen zur Börsenratswahl sind wir unter der Rufnummer +49 69 211-1 25 86 und der E-Mail-Adresse boersenratswahl@deutsche-boerse.com jeweils von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr erreichbar.

Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat folgende Personen zu Mitgliedern des Wahlausschusses für die Wahl des Börsenrats der Eurex Deutschland 2025 berufen.

Mitglieder des Wahlausschusses

  • Dr. Franz-Josef Leven (Vorsitzender)
  • Dr. Andreas Prechtel (stellvertretender Vorsitzender)
  • Miye Kohlhase
  • Dr. Matthias Schoder
  • Michael Wilhelm

Die Adresse des Wahlausschusses der Eurex Deutschland für alle die Wahl betreffenden Vorgänge lautet:
 

Ausschuss für die Wahl des Börsenrats der Eurex Deutschland
c/o Eurex Deutschland
Maik Grünewald
Mergenthalerallee 61
65760 Eschborn
Telefon: +49-(0) 69-211-1 1 25 86
E-Mail: boersenratswahl@deutsche-boerse.com


Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen zur Börsenratswahl der Eurex Deutschland.

Zeitplan

Der Wahlausschuss hat den 24. November 2025 (0.00 Uhr) bis 28. November 2025 (24.00 Uhr) als Wahlzeitraum festgesetzt. Die Termine des laufenden Wahlverfahrens berechnen sich aus den Regelungen der Börsenverordnung.

Die untenstehende Tabelle bietet Ihnen einen Überblick:

Datum

Wahlprozess     

12. August 2025

Wahlbekanntmachung

12. August 2025 -
26. September 2025

Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen

20. Oktober 2025 –
24. Oktober 2025

Veröffentlichung der Wählerlisten

31. Oktober 2025

Ablauf der Frist für Einsprüche gegen die Wählerlisten

ab. 5. November 2025

Versand der Wahlunterlagen

24. November 2025 (0.00 Uhr) bis 28. November 2025 (24.00 Uhr)

Wahlzeitraum

5. Dezember 2025

Bekanntmachung Wahlergebnis

Briefwahl

Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt.

Die Abstimmung ist geheim. Die Briefwahlunterlagen werden den wahlberechtigten Unternehmen rechtzeitig vor Beginn des Wahlzeitraums zugesendet. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen beim Wahlausschuss bis zum 28. November 2025 eingehen. Sie können dem Wahlausschuss entweder per Post zugeschickt werden oder im Büro des Wahlausschusses abgegeben werden. Auf eine rechtzeitige Absendung ist zu achten. Verspätet eingegangene Wahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Wählergruppen

Im Börsenrat der Eurex Deutschland sind, nach Wählergruppen und Untergruppen (Gruppen) gegliedert, mit folgender Sitzzahl vertreten:

1. die zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Kreditinstitute Untergruppen:

a) genossenschaftliche Kreditinstitute 1 Sitz

b) öffentlich-rechtliche Kreditinstitute 1 Sitz

c) sonstige Kreditinstitute 6 Sitze

2. die zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute und sonstigen Unternehmen 8 Sitze  

3. die Anlegerinnen und Anleger* 2 Sitze                                                    

*) Die Vertreterinnen oder die Vertreter der Anleger werden mit deren Einverständnis auf Vorschlag des Wahlausschusses mit einfacher Mehrheit der Stimmen vom neu gewählten Börsenrat unverzüglich, frühestens bei seinem ersten Zusammentreffen, hinzugewählt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind die bei Beginn der Auslegung der Wählerlisten zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmen. Unternehmen, die vor dem Wahzeitraum ihre Zulassung zum Börsenhandel verlieren, verlieren ihre Wahlberechtigung.

Der Wahlausschuss legt vom 20. Oktober 2025 bis zum 24. Oktober 2025, von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, in den Räumen der

Eurex Deutschland

Börsenplatz 4

60313 Frankfurt am Main

sowie im Büro des Wahlausschusses

Mergenthalerallee 61

65760 Eschborn
 

nach Gruppen getrennte Listen der wahlberechtigten Unternehmen (Wählerlisten) zur Einsichtnahme aus. Die Wählerlisten werden ebenfalls auf diesen Internetseiten zu finden sein. Der Wahlausschuss teilt auf Anforderung einzelnen wahlberechtigten Unternehmen die Zuordnung zu den einzelnen Gruppen schriftlich oder auf elektronischem Wege mit.

Gegen eine Wählerliste kann bis spätestens zum Ablauf des 31. Oktober 2025 Einspruch beim Wahlausschuss eingelegt werden.

Der Wahlausschuss veröffentlicht ab dem 12. August 2025 auf diesen Internetseiten vorläufige Wählerlisten. Ein wahlberechtigtes Unternehmen kann damit vorab seine Eintragungen in den Wählerlisten überprüfen. Der Wahlausschuss bittet um Anmerkungen zu den vorläufigen Wählerlisten bis zum 26. September 2025.

Der Wahlausschuss fordert die Gruppen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die jeweilige Gruppe

bis spätestens 26. September 2025

auf. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlausschuss schriftlich unter folgender Adresse einzureichen:

Ausschuss für die Wahl des Börsenrats der Eurex Deutschland
c/o Eurex Deutschland
Maik Grünewald
Mergenthalerallee 61
65760 Eschborn

Wahlvorschläge für die Wahl zum Börsenrat können sowohl schriftlich als auch elektronisch eingereicht werden. Um die Möglichkeit der elektronischen Einreichung zu nutzen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an boersenratswahl@deutsche-boerse.com.

Verspätet eingegangene Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Wie viele Mitglieder jeweils für die verschiedenen Wählergruppen zu wählen sind, entnehmen Sie bitte Ziffer 4.3 – Wählergruppen.

Der Wahlvorschlag muss

  • die Bezeichnung der Gruppe, für die der Vorschlag abgegeben wird
  • den Namen und die Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person einschließlich der in § 10 Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 2 BörsVO genannten Unterlagen (ausgefülltes Formular zur Eignungsprüfung, lückenloser Lebenslauf mit monatsgenauen Angaben)
  • den Namen des von der vorgeschlagenen Person vertretenen Unternehmens enthalten.

Darüber hinaus umfasst der Wahlvorschlag entweder

  • Auszüge aus den Gewerbezentral- und Strafregistern der Staaten, in denen die Person ihren Wohnsitz in den letzten zehn Jahren hatte,
  • oder, sofern ein solches Dokument im jeweiligen Staat nicht ausgestellt wird, eine amtliche Bescheinigung über die Unbescholtenheit
  • oder, sofern auch ein solches Dokument im jeweiligen Staat nicht ausgestellt wird, eine Selbsterklärung, ob in Verbindung mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen oder wegen betrügerischer Handlungen oder Veruntreuungen strafrechtliche Verurteilungen erfolgt sind.

Der Wahlausschuss bittet, das Führungzeugnis direkt an die Hessische Börsenaufsichtsbehörde an folgende Adresse zu senden:

Herr Stefan Haupt
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden

Für ein wahlberechtigtes Unternehmen einschließlich der mit diesem verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz darf jeweils nur eine vertretungsberechtigte Person benannt werden.

Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge auf ihre Zulässigkeit.

Vordrucke für Wahlvorschläge / Einverständniserklärungen finden Sie auf dieser Internetseite.

Wählbarkeit

Wählbar sind Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, die mindestens einer der unter Ziffer 4.3. genannten Wählergruppen an der Eurex Deutschland angehören. Dies sind bei

1. Unternehmen, die in der Rechtsform der Einzelkauffrau oder des Einzelkaufmanns betrieben werden, die Geschäftsinhaberin oder der Geschäftsinhaber,

2. anderen Unternehmen die Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag mit der Führung der Geschäfte betraut und zu ihrer Vertretung ermächtigt sind.

Wählbar sind auch die Personen, die zur Führung der Geschäfte und Vertretung einer inländischen Zweigstelle oder Zweigniederlassung eines Unternehmens befugt sind, wenn sie in dieser Eigenschaft in das Handelsregister eingetragen sind. Soweit die wählbare Person einen Handelsteilnehmer vertritt, soll sie die für das börsenmäßige Geschäft notwendige berufliche Eignung haben.

Nicht wählbar ist, wer

  • Inhaberin oder Inhaber eines Unternehmens oder Mitglied eines vertretungsberechtigten Organs eines Unternehmens ist, das im In- oder Ausland eine Börse oder ein multilaterales Handelssystem selbst betreibt oder im Sinne von § 15 des Aktiengesetzes mit dem Betreiber einer Börse oder eines multilateralen Handelssystems verbunden ist oder
  • Mitglied der Geschäftsführung einer Börse oder eines Betreibers eines multilateralen Handelssystems im In- oder Ausland ist.

Kontakt für elektronische Einreichung (nur eine E-Mai-Adresse) - boersenratswahl@deutsche-boerse.com

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.